Bier
Bier ist nach der Definition des Biersteuergesetzes vom 29. 11. 1939 »das aus Gerstenmalz, Hopfen und Wasser durch alkoholische Gärung hergestellte untergärige Bier. Für obergäriges Bier können auch Weizenmalz und, außerhalb Bayerns und Baden-Württembergs, Zucker und aus Zucker hergestellte Farbmittel verwendet werden.«
Die Herkunft des Wortes Bier ist umstritten. Möglicherweise aus vulgär-lateinisch biber = Trank abgeleitet, worauf das althochdeutsche »bior« und das frühhochdeutsche »beor« hindeuten. Andererseits kann der Name auch aus einer indogermanischen Wurzel bher, bhreu = wallen, sieden, kommen.
Die Herstellung des Bieres lässt sich bis zum 4. Jahrtausend v.Chr. zurückverfolgen.
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