Bier Haltbarkeit
Bier muss – dies gilt für Faßbier wie für Flaschenbier – vor extremen Temperaturschwankungen bewahrt bleiben. Es verträgt kein direktes Sonnenlicht (daher sind die Bierflaschen auch optimalerweise grün oder braun eingefärbt) , weder Kälte noch Hitze, noch Kohlensäureverlust. Bei sachgemäßer Lagerung hält es sich über Wochen frisch, ohne daß geschmackliche Beeinträchtigungen eintreten. Ausgesprochen langlebig ist das pasteurisierte Dosenbier, das auch den Transport über weite Strecken gut übersteht.
Auch nach dem Datum der Mindesthaltbarkeit muss das Bier nicht gleich durch den Abfluss gehen. Sofern der Probeschluck keine geschmackliche beeinträchtigung zeigt (schaler Geschmack, wenig Kohlensäure, muffiges Aroma) und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht um etliche Monate oder gar jahre überschritten ist, kann man das Bier ruhig noch trinken. Denn wie der Name schon sagt, handelt es sich nicht um ein Haltbarkeitsdatum nach welchem das Bier giftig und/oder ungenießbar wird, sondern um ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zu welchem eine Geschmackskontrolle nicht nötig sein sollte und der Hersteller oder Verkäufer die Garantie für ein ungetrübtes Geschmackserlebnis bei schgemäßer Lagerung gibt.